SZÁNTÓ, SIMON: DER WANDERBETTLER. EINE KULTURHISTORISCHE SKIZZE

 

Zur Biographie: Simon Szántó

In: Die Neuzeit. Wochenschrift für politische, religiöse und Cultur-Interessen, 10. Jahrgang, Ausgabe 17 vom 29.04.1870, S. 192f / Ausgabe 20 vom 20.05.1870, S. 230

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Ausgabe 17 vom 29.04.1870, S. 192f
Die gegenwärtige Studie erschien vor mehr als zehn Jahren unter dem Titel „Fahrende Juden“ im Wiener Jahrbuch von Wertheimer, und dürfte somit nur wenigen Lesern noch gegenwärtig sein. Zur folgenden Umarbeitung sah sich aber der Verfasser durch Umstände veranlaßt, die in dem 3. ganz neu hinzugekommenen Abschnitte klar gemacht werden sollen. Das vormals erste Capitel, welches die mosaische Armenverfassung behandelte, schien mir mit dem hier beabsichtigten nicht zusammenzuhängen und ich beginne darum sofort mit der rabbinischen Vorschrift über die Verwaltung des Armenwesens.

I.
Die jüdische Armenverfassung.

Es scheint, daß die biblischen Urkunden, die jeden Bettler als einen lebendigen Vorwurf der bürgerlichen Gesellschaft betrachteten, nicht im Stande war, eine vollkommene Gleichheit aller Mitglieder herzustellen.

Indessen verhehlte die biblische Gesetzgebung nicht, daß die Welt der Wirklichkeit mit ihrem Ideale in Widerspruch treten könne, und wenn sie auch die Möglichkeit, daß bei genauer Befolgung ihrer Verordnungen jede Armuth schwinden könne, annimmt, setzt sie rasch hinzu: „Und doch wird es nie an Dürftigen in deinem Lande fehlen.“ – Zunächst waren diese Dürftigen jene, die vom Rechte des Grundbesitzes gesetzlich ausgeschlossen wurden. Das sind nicht etwa Andersgläubige, sondern im Gegentheile die strenggläubigen Priester und Leviten, deren Antheil nach jüdischer Anschauung nicht die Scholle, deren Herrschaft nie eine weltliche sein sollte. „Gott sei ihr Erbgut, und ihr irdisch Dasein haben sie von Zehenten und Gaben zu fristen.“ Einer andern Classe Schutzbedürftiger, als Waisen, Witwen, Heimatloser, ward von Seiten des Judenthums mit solcher Freigebigkeit ein Asyl erschlossen, daß wir demselben eine zeitgemäße Nachahmung auch in unseren Tagen wünschen möchten. Aber noch eine dritte Gruppe der Unbemittelten, die durch Mißwachs, Ungemach aller Art von Vermögen herabgekommen waren, nimmt die Aufmerksamkeit des Gesetzes in Anspruch. Es sind dies die Armen im heutigen Sinne des Wortes, oder wie ihre spätere juridische Definition lautet, die keine 50 Sous besitzen, um ein Gewerbe zu betreiben, oder kein Gewerbe verstehen, und nicht über 200 Sous gebieten können, und somit auf Unterstützung der Mitmenschen angewiesen sind.

Für diese Classe nimmt das Gesetz eine eigenthümliche Armensteuer in Anspruch, wornach jeder Grundbesitzer mindestens ein Sechzigstel vom Ertrage seiner Feldfrüchte, Nuß-, Mandel-, Granat-, Oliver- und Dattelbäume, bei Vermeidung der Geiselstrafe und zwangsweisen Erhebung den Armen zu überlassen habe. Damit die Behörden die Erfüllung dieser Pflichten überwachen können, ist dieser Armenantheil am äußeren Umfange der Felder ersichtlich zu machen, indem die Ecken derselben nicht abgeerntet werden. So wenig als ein Grundbesitzer bissige Raubthiere zur Verscheuchung der Armen halten darf, so wenig ist ihm gestattet, den einen Leidenden zurückzuweisen, um den andern zu bevorzugen. Die Armen dagegen haben, ehe sie das Feld betreten, die Aufforderung des Eigenthümers erst abzuwarten, dürfen des Andranges wegen keine Sicheln mitbringen, und erscheinen nur dreimal des Tages. Am Morgen wird nämlich für säugende Frauen, zu Mittag für junge Kinder, die spät in den Tag hineinschlafen, und Abends für Greise, die weder sehr früh, noch zur Mittagsgluth erscheinen können, eine Stunde anberaumt. Von der Sichel abgefallene Aehren, auf dem Felde vergessene Garben, Weinbeeren nicht dichter Trauben, die Nachlese zwischen den Zweigen der Olivenbäume, wie der ganze freiwillige Feldwuchs des siebenten, also des Sabbatjahres, ist aber anderseits ebenfalls den Armen zu überlassen. Schließlich hat noch jeder, gleichviel arme oder reiche Grundbesitzer, am je dritten Jahre, das Jahr der Zehenten genannt, den zehnten Theil des Feldertrages den Zwecken der Wohlthätigkeit zu widmen, und beim Mittagsgottesdienste des letzten Osterfeiertages nach vorgeschriebener Formel das feierliche Gelöbniß abzulegen, daß er in dieser Rücksicht den ihm zustehenden Pflichten nachgekommen sei.

Und bei all dem weiß die Religion, die man die Religion des Rachegottes zu nennen beliebt hat, nichts davon, daß man mit Liebeswerken prunken könne, auf deren Unterlassung sie die Geiselstrafe setzt. Fremd ist ihrer Sprache jede verächtliche Bezeichnung für die Armen. Diese sind ihr Anijim, Leidende, Dallim, Wankende, Ebjonim, Wünschende, Muskanim (Mesquin) Gefährdete, die vom Geschicke bedroht sind. Der Bettler in seinem entehrenden Stande ist so wenig gekannt, daß die Sprache keine Bezeichnung für ihn hat, und selbst die sogenannten „Strafreden“, die mit einem ganzen Heere von Gebrechen, Gebresten, Pestilenzen und Plagen dem Gesetzübertreter drohen, kennen wohl die Verarmung aber das Betteln nicht. Ein späterer Psalm (109) weiß erst von dem Fluche, daß „die Söhne herumstreifen, heischen und verlangen“, doch kann er dies nur umschreibend bezeichnen. Dem Volke aber war ebenfalls nur ein Mann der Gerechtigkeit Derjenige, der sagen kann: „Ich bin des Blinden Auge, des Lahmen Fuß, des Dürftigen Vater, des Fremdlings Anwalt; ich weine mit dem Bedrängten und traure mit dem Jammernden“, und dieses Volkes Spruchweisheit stellt Verspottung der Armen der Gotteslästerung gleich.

Indessen waren die ursprünglichen und einfachen Verhältnisse nicht von langer Dauer. Immer mannigfaltiger verschlangen sich die Interessen, immer bunter gestalteten sich die gesellschaftlichen Beziehungen; reger war die Luft am Geldbesitze, trüber das Loos der Armen, reicher der Geist an Anschauungen, ärmer das Herz an Empfindungen. Schon die Propheten klagten, daß das Recht der Armen gebeugt werde, und der Verlust der Unabhängigkeit des jüdischen Staates, die Berührung, in die man mit andern Pracht und Macht liebenden Nationen kam, waren nicht ge- eignet, die Rückkehr zur alten Einfachheit zu erleichtern. Esra und Nehemias machten noch die letzten vergeblichen Anstrengungen, die alte biblische Gleichberechtigung aller Insassen wieder herzustellen, und bald nach ihnen mußte ein neues Armengesetz auf erweiterte Grundlagen erbaut werden – eine Armenverfassung, die an Tiefe der Empfindung, an Welt- und Menschenkenntniß, an Reichthum der Anschauungen und zarter Auffassung der Verhältnisse Alles weit hinter sich läßt, was die damalige Mitwelt und die ein Jahrtausend spätere Nachwelt in dieser Rücksicht gedacht und gewirkt hat. Wir werden bei deren Darstellung die Quellen meist mit eigenen Worten sprechen lassen, doch muß manche kostbare Perle aus Mangel an Raum zurückbleiben.

Die Herbeiführung einer vollständigen Gleichheit der Geschicke wird zu einer und derselben Zeit vergeblich angestrebt, sie muß dem Großen und Ganzen der Weltgeschichte überlassen werden; denn die Schicksale sind Eimer am rollende Rade, von denen sich einer leert, wenn der andere sich füllt. Es deckt sich aber auch der Mangel hüben nicht durch den Ueberfluß drüben; denn keine Grube wird vom eignen Schutte wieder voll. Darum hat das Armengesetz auf Weckung und Verwerthung der vorhandenen Kräfte zu sehen. Armuth ist Tod, der Arme ein todtes Glied im Organismus der Menschheit, das wiederbelebt sein will. Die Quellen der Armuth aber sind theils Stillstand, theils Mißbrauch der Kräfte. Lieber mache Du der den Sabbat Dir zum Werketag, oder ziehe auf offener Straße das Fell dem Aase ab, nur mache Dich von fremder Unterstützung unabhängig. Wild und Vogel verstehen ihr Gewerbe, darum ernähren sie sich sorglos, und wenn ein Vater seinen Sohn kein Gewerbe lernen läßt, so erzieht er ihn zum Gauner. „Der Mann von Bildung kann verarmen, dulden, leiden, – aber betteln wird er nie, niemals an die Thüren pochen,“ gilt dem Talmud als Erfahrungssatz. Aber auch Geiz wie Verschwendung, Unreinlichkeit wie Aufwand, Leichtsinn wie Ungenügsamkeit und noch andere Gegensätze, die aus dem Mißbrauche der Kräfte hervorgehen, eröffnen der Armuth eine Gasse. Darum sind Arbeit, Liebe und Zufriedenheit das Salz des Vermögens, die es vor Verwesung schützen.

(Fortsetzung folgt.)

 

 

Ausgabe 20 vom 20.05.1870, S. 230

II.
Fahrende Juden. 

Tief in der Menschennatur ist der Wandertrieb begründet, denn er wurzelt in jener Wechselbedürftigkeit der unstäten Seele, woraus jedes Streben, über das Gegebene und Herkömmliche hinaus, von einer Stufe des Fortschritts zur stets höheren emporzukommen, seinen Ursprung nimmt. Der ruhelose Drang, der den Abenteurer in die Ferne treibt, ist Eins mit jenem Behagen, das selbst der nüchternste Philister am Räthselhaften, Geheimnisvollen und dem Gegensatz zum Alltagsleben empfindet; denn in ihm wie in jedem Menschen steckt ein gutes Stück naturwüchsiger Landstreicherei. Ganz besonders aber gab es in unserer Mitte zu allen Zeiten einzelne Menschen wie ganze Familien, in denen eine erb- und eigenthümliche Unruhe und Wanderlust waltete, die an die nomadische Abkunft unseres Stammes erinnert. Allerdings befanden sich Jahrhunderte lang viele jüdische Familien, denen Aberglaube und Menschenhaß die Heimat versagten, sehr unfreiwillig auf ihrer Irr- und Wanderfahrt; aber schwerlich hätten sie ein so unseligunstätes Leben lange zu ertragen vermocht, wären sie im Punkte der Seßhaftigkeit verwöhnter gewesen, und hätten sie sich nicht einen Rest der uralten Nomadennatur für die späteren Zeiten aufbewahrt.

Damit hing aber auch jenes Mitgefühl für Elend und Heimatlosigkeit zusammen, auf das im jüdischen Gesetz mit Zuversicht gerechnet wird. „Ihr wißt es ja, wie einem Fremden zu Muthe ist“ heißt es, und in dieser Voraussetzung wird auch das Gastrecht durch gar keine Maßregel bestimmt, weil man einen Frevel gegen dasselbe nicht annehmen wollte. Die biblischen Scenen, wie der Wirth den Gast auf der Straße sucht, ihn ins Haus bringt, Wasser zur Waschung, Speise für Menschen, Futter für die Lastthiere herbeischafft, zum Abschiede jenen noch eine Strecke begleitet; wie für wiederkehrende Gäste eigene Gemächer eingerichtet werden – all das ist hinlänglich bekannt, und die jüdische Gastfreundschaft schon oft gepriesen und besungen worden. Die Beschreibung dieser Tugend bildet in dem Kranze, den Dichtung und Sage allen Helden der Vorzeit von den Patriarchen bis auf Ijob gewunden, immer die schönste und duftendste Blume, und uns bleibt nur zu erinnern übrig, daß auch die Reisenden oft reiche Gaben ihren Wirthen brachten. Viele hatten sich nämlich nur zu Zwecken der Volksbildung auf Wanderung begeben, wohin vornehmlich die Propheten zu zählen sind. So machte Samuel alljährlich seine Rundreisen durch Palästina, ordnend, richtend lehrend. So treffen wir Elija und Elisa von Stadt zu Stadt rastlos streifen, so gehören fast alle Propheten zu den fahrenden Personen – das lebendige Gewissen wandert mahnend durch des Volkes Stämme!

An sie schlossen sich zahlreiche Wallfahrer, zu dem anfänglich ebenfalls wandernden Heiligthume, die den frommen Sinn belebten. Minder bedeutsam waren die Streifzüge der im Nomadenstande verbliebenen Familien, wie die der Rechabiten, welche auf letztwillige Anordnung ihres Ahnherrn Jonadab dem Wein, dem Ackerbau und der Ansässigkeit entsagten, und von denen man schon in alter Zeit die Seele der Essäer ableiten wollte. Anderseits lockte die geographische Lage Palästina, an Asiens wie Afrikas Pforte, viele Fremde herbei und doch bestanden keine Gasthäuser und wurden erst später Herbergen, als fromme Stiftungen eingerichtet. Als solche wird die eines gewissen Kimhom in der Bibel genannt; Gegenstand eines Gewerbes wurden aber solche Gasthäuser unter der Verwaltung von Nichtjuden, wie die im Thalmud unter dem griechischen Namen Pandochien (Pundókioth) vorkommenden Einkehrhäuser.

Als das tragische Verhängniß, das die Glieder des Volkes weithin versprengte, sich erfüllt hatte, dauerte es eine lange Zeit, ehe man auf den Segen eines örtlichen Mittelpunktes, von dem aus Lehr und Leben wie Blut aus dem Herzen in die Adern strömen sollte, verzichten gelernt hatte. Da war nun bald die eine bald die andere Schule am Jordan oder am Euphrat, das neue geistige Jerusalem und das leuchtende Ziel fahrende Schüler. Dazu ziehen Volksredner tröstend, mahnend, lehrend, Emissäre der Schulen, die gesetzlichen Entscheidungen in die Ferne tragend, von Ort zu Ort; aber leider schließen sich ihnen an: Pilger, die zu Ruinen und Gräbern wallen, Krüppel die Gebrechen zur Schau tragen, Abenteurer aller Art, die alle die Gastfreundschaft in Anspruch nehmen. Schon geiselt der Volkswitz die Schattenseiten der fahrenden Leute und das herrschende Sprichwort „Bei Reisenden Zwischenträgerei, wie bei alten Lumpen Ungeziefer zeugt, daß man schon viel an Naivität in diesem Punkte verloren hatte. Man weist den Wandernden das Nachtlager auf dem Söller an, läßt aber zur Schlafenszeit die schwere Holztreppe, die hinaufführt, wegräumen; denn „der liebwerthe Gast könne doch ein Gauner sein“. [unleserlich] den Lehrhäusern predigt man: Traue jedem Fremden, wie einem Wegelagerer, aber pflege ihn, als wäre er Patriarch.

Unter solchen Verhältnissen wurden wieder Gesetze der Gastfreundschaft nothwendig, die man nur als Anstandsgesetze ausgab. Ihre wesentlichen Punkte sind in Folgendem enthalten: Pflege der Wanderer stehet höher als Besuch des Bethauses, und der Tisch, an dem Armen speisen, vertritt des Tempels Opferherd. Es werden eigene Predigten zur Verherrlichung der Xenia (so nannten sie die Fremdenliebe) an das Volk gehalten, doch führte man auch einige Erleichterungen ein. Hierher gehört die oben erwähnte Tamchuj, zu der [unleserlich] Speisen, die noch nicht verzehntet wurden, verwendet werden konnten. Unbekannte Durchreisende erhalten nur eine Mahlzeit täglich, übernachten sie, eine mit Polstern und Decken versehene Lagerstatt; kommen sie Feiertage an, so haben sie auf drei, in einem Locale neben der Synagoge zu verabreichende Mahlzeiten Anspruch. Von daher schr[unleserlich] sich der noch heute stattfindende Brauch, daß der Vorbeter in der Synagoge den Festgruß (Kidusch) über einen Weinpocal spricht, da ihm die Gemeinde als Wirth vertreten ist, welchem Letzteren die Pflicht obliegt, beim Eingange des Sabbats den Weihespruch vor der ersten Festmahlzeit vorzutragen. Am Sonntage erhalten die Bettler ihre [unleserlich]zehrung und werden entlassen.

(Fortsetzung folgt.)